Grillweg 7, 8053 Graz

Versicherung ist Vertrauenssache,
wir sind jederzeit für Sie da!

0316 20 73 73

Alles aus einer Hand,
wir beraten Sie gerne!

Bürozeiten

Mo bis Do von 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Informationspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Art. 13 & 14 DSGVO

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden direkt bei diesen erfragt bzw. erhoben.

Verantwortlich für die Erhebung der Daten sind:
Dirk Klinser
Die MitarbeiterInnen (Versicherungsbüro Klinser und FKD Versicherungsmakler).
Alle Kontaktdaten finden sie auf unserer Website unter dem Reiter „Kontakt“.

Der Zweck für die Verarbeitung der Daten:
Anlage von Neukunden und deren Verträgen bzw. Änderungen von Daten bei Bestandskunden im Kundenverwaltungsprogramm.
Angebotslegung, Antragserstellung, Polizzierung, Bestandsbetreuung, Schadenserledigung, Versicherungsvergleiche, Finanzierungsanfragen.
Weiterleitung an Versicherungs- und Geschäftspartner zum Zwecke der Antragsbearbeitung, Schadenserledigung, Hilfestellung in Schadensangelegenheiten und Finanzierungsanfragen.
Alle Partner finden Sie auf unserer Website unter dem Reiter „Partner“.

Daten werden mindestens 30 Jahre gespeichert, da ein Vermögens,- bzw. Sachschaden nach (§ 1293 ABGB) innerhalb dieses Zeitraumes eingeklagt werden kann. Ab Kenntnis von Schaden und Schädiger müssen Forderungen innerhalb von 3 Jahren eingeklagt werden.

Hinweis auf das Auskunftsrecht der Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO):
Die betroffene Person hat das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, wie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

Die Verarbeitungszwecke
Die Kategorien der Daten welche verarbeitet werden
Die Empfänger oder Kategorien der Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden. Insbesondere bei Drittländern oder internationalen Organisationen
Die geplante Dauer und die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Es besteht ein Recht auf Berichtigung (Art 16) oder Löschung (Art 17) der personenbezogenen Daten, oder auf Einschränkung (Art 18) der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht (Art 21) gegen die Verarbeitung

Hinweis auf das Recht auf Datenübertragbarkeit (Portabilität) (Art. 20 DSGVO):
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche sie bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Weiters hat sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln, sofern

die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
die Verarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt
Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1, hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Das Recht gemäß Absatz 2 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Quellenangabe: AssCompact Akademie
Quellennachweis für Bilder: AssCompact Akademie

Haftpflichtschaden

Sie haben einer fremden Person einen Personenschaden (z.B.: Fahrradunfall) zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!  

Was haben Sie zu tun?

  • Nehme Sie die Daten der geschädigten Person auf!
  • Notieren Sie Datum inkl. Uhrzeit und den Schadenhergang

Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte in die Wege.

Sie haben einer fremden Person einen Sachschaden zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Nehme Sie die Daten der geschädigten Person auf!
  • Notieren Sie Datum inkl. Uhrzeit und den Schadenhergang
  • Fertigen Sie Fotos der beschädigten Sachen an. 

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.atzukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Personenschaden

Sie haben einen Freizeit- oder einen Arbeitsunfall erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Uhrzeit und Hergang!
  • Hatte der Vorfall eine medizinische Behandlung (Ambulanz / Hausarzt / Facharzt) zu Folge?

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie mussten unerwartet stationär ins Krankenhaus? Der Aufenthalt in der Privatklasse ist im Rahmen Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung (bei richtigem Tarif) gedeckt! Was haben Sie zu tun?

  • Geben Sie beim Einlangen im Krankenhaus Ihre Polizzennummer und den Versicherer bekannt.
  • Das Krankenhaus holt die Deckungszusage direkt beim Versicherer ein und rechnet direkt ab.

Vorsicht: Bei Tarifen wie „Sonderklasse nach Unfall“ „Premiere-Tarif“ „Options-Tarif“ oder ähnliches, besteht nur eingeschränkte Deckung. Bitte warten Sie unbedingt die Deckungszusage ab um erhebliche Kosten bei Nicht-Übernahme zu vermeiden! Ein Hinweis hierfür ist eine monatliche Versicherungsprämie unter 50,- Euro (außer bei Kindern!) Die Notruf-Hotline Ihres Versicherers gibt Ihnen Auskunft!

Allianz05 9009-9009
Generali0316 8056 0
Merkur0316 8034
Muki01 364 4 364
Uniqa050 677 670
Wr. Städtische050 350 355

Für die Geltendmachung von mitversicherten Taggeld oder Ersatztaggeld (für den Fall, dass kein Privatzimmer frei ist) lassen Sie uns die Aufenthaltsbestätigung am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Eigentum
(Haushalt / Eigenheim)

Sie haben einen Brand in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung gedeckt!

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  •     Feuerwehr alarmieren: 122
  •     Gefährdete Personen retten.
  •     Wohnung verlassen und Wohnungstür schließen.
  •     Nachbarn warnen bzw. Gebäude evakuieren.
  •     Haus verlassen und Feuerwehr einweisen (wenn die Wohnung nicht verlassen
        werden kann am geöffneten Fenster warten)

Was haben Sie weiters zu tun?

  • Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte bei Ihrer Haushalts- / Eigenheimversicherung in die Wege.
  • Sollten Ihre Räumlichkeiten nicht mehr bewohnbar sein, quartieren Sie sich vorübergehend in einer Pension / Hotel ein.
  • Die Kosten (ca. 60,- bis 100,- Euro / Tag) werden von der Versicherung übernommen!

Kontaktieren Sie für die Sanierung unsere Kooperationsfirma ProfiMax unter 0720 – 700 828

Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828

Bei Ihnen wurde ein Elektrogerät aufgrund indirekten Blitzschlag im Zuge eines Unwetters beschädigt?

Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!  

Was haben Sie zu tun? 

  • Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei einer Fachfirma an!
  • Fertigen Sie  – wenn relevant – Fotos an.
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Uhrzeit!
  • Bewahren Sie beschädigte Teile unbedingt auf!

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.atzukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie haben einen Rohrbruch / eine Verstopfung in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung?

Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar in Keller etc.) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung gedeckt!

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  • Kontaktieren Sie die 24/7 Notfall-Hotline unserer Kooperationsfirma ProfiMax unter 0720 – 700 828
    Je nach Dringlichkeitsgrad stehen Ihnen unsere Spezialisten sofort zur Verfügung!
  • Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828

Bei gemieteten Liegenschaften kontaktieren Sie die die Hausverwaltung / den Eigentümer, damit diese/r den Gebäudeversicherer informieren kann!

Bei Eigentumswohnungen (WEG’s) kontaktieren Sie – wenn vorhanden – auch die Hausverwaltung oder informieren selbst den Gebäudeversicherer bzw. teilen dies uns mit, damit wir alle Schritte einleiten können!

Was haben Sie weiters zu tun?

  • Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte bei Ihrer Haushalts- / Eigenheimversicherung in die Wege.
  • Sollten Ihre Räumlichkeiten nicht mehr bewohnbar sind, quartieren Sie sich vorübergehend in einer Pension / Hotel ein.
  • Die Kosten (ca. 60,- bis 100,- Euro / Tag) werden von der Versicherung übernommen!

Sie haben einen Sturmschaden erlitten? Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung (Boden / Trocknung) gedeckt!

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  • Kontaktieren Sie die 24/7 Notfall-Hotline unserer Kooperationsfirma ProfiMax!
    Je nach Dringlichkeitsgrad stehen Ihnen unsere Spezialisten sofort zur Verfügung!
  •  
  • Fertigen Sie Fotos an!
  • Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828

Weiters:

  • Bei gemieteten Häusern kontaktieren Sie den Eigentümer, damit dieser die Gebäudeversicherung informieren kann.

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie haben einen Einbruch in Ihren Räumlichkeiten erlitten?

Dies ist im Rahmen Ihrer Eigenheim/Haushaltsversicherung gedeckt!
 

Was haben Sie UMGEHEND zu tun?

  • Polizei alarmieren: 133!
  • Verändern Sie nichts am Tatort!
  • Machen Sie Fotos vom Geschehen!
    Erstellen Sie mit der Polizei eine „Stehlgutliste“ unter exakter Angabe wo sich die Gegenstände befanden (in oder auf einem Behältnis!)  

Was haben Sie weiters zu tun?

  • Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte bei Ihrer Haushaltsversicherung in die Wege.
  • Sollten Ihre Räumlichkeiten vorübergehend nicht bewohnbar sind, quartieren Sie sich in einer Pension / Hotel ein.
  • Die Kosten (ca. 60,- bis 100,- Euro / Tag) werden von der Versicherung übernommen!  

Sie haben einen Glasbruchschaden in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Hergang! 

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie haben Sich aus Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ausgesperrt! Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt! Was haben Sie zu tun? Kontaktieren Sie die Hotline Ihrer Haushaltsversicherung, diese organisiert den Aufsperrdienst:

Allianz 05 9009 9009 Ersatz bis EUR 300,-
Donau 050 330 330 Ersatz bis EUR 110,-
Ergo 0800 21 60 06
Generali 0800 20 444 0 Ersatz bis EUR 250,-
GraWe 01 525 032 60 Ersatz bis EUR 200,-
HDI 05 09 050
Helvetia 0800 20 23 38 – Gänzliche Übernahme
Merkur Keine Organisation über den Versicherer notwendig. Beauftragen Sie direkt einen Schlüsseldienst und lassen uns die Rechnung zukommen!  Ersatz bis € 750,-
Muki 01 364 4 364 Ersatz bis EUR 200,-
Oberösterreichische 05 7891-0
Uniqa 0800 204 2222 Ersatz bis EUR 200,-
Wr. Städtische 050 350 355 Ersatz bis EUR 110,-
Wüstenrot 0810 810 68 60
Zürich 01 504 56 69 Ersatz bis EUR 110,-

Informieren Sie uns am nächsten Werktag über das Ereignis. Wir prüfen die ordnungsgemäße Zahlung an den Dienstleister.

Sie haben ein Elektrogerät aufgrund Ungeschicklichkeit oder durch einen Bedienungsfehler etc. beschädigt?

Dies ist im Rahmen des ZusatzbausteinesE-Geräte-Versicherung“ in Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fordern Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei einer Fachfirma an!
  • Fertigen Sie  – wenn relevant – Fotos an.
  • Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenhergang!
  • Bewahren Sie beschädigte Teile unbedingt auf!

Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

KFZ Schaden

Sie hatten einen KFZ-Unfall mit einem anderen PKW und tragen die Schuld?

Der Schaden an Ihrem KFZ ist im Rahmen Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Der Schaden des Unfallgegners ist im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Bei Verletzten: Verständigen Sie umgehend die Rettung / Polizei!
  • Unfallbericht ausfüllen und von beiden Parteien unterschreiben lassen!
    Sie haben keinen Unfallbericht dabei? Tauschen Sie so viele Daten als möglich aus!
    Wichtig: Name / Adresse / KFZ Marke / Type / Kennzeichen / Unfallort- und Datum / Schadenhergang
  • Fotos anfertigen!

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Sie haben Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer zur Gänze erledigt und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie waren in einem KFZ-Unfall mit einem anderen PKW verwickelt welcher die Schuld trägt?

Was haben Sie zu tun?

  • Bei Verletzten: Verständigen Sie umgehend die Rettung / Polizei!
  • Unfallbericht ausfüllen und von beiden Parteien unterschreiben lassen!
    Sie haben keinen Unfallbericht dabei? Tauschen Sie so viele Daten als möglich aus! 
    Wichtig: Name / Adresse / KFZ Marke / Type / Kennzeichen / Unfallort- und Datum / Schadenhergang
  • Fotos anfertigen!

In diesem Fall (z.B. Auffahrunfall) hat der Unfallgegner als Schadenverursacher den Fall seiner Versicherung zu melden und Sie sind in der wartenden Position!
Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beschleunigung der Abwicklung. Lassen Sie uns hierzu die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie haben Ihr KFZ beschädigt vorgefunden?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung inkl. Park- und Vandalismusschäden und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt! 

Was haben Sie zu tun?

  • Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion eine Anzeige!

Lassen Sie uns am nächsten Werktag ein bis zwei aussagekräftige Fotos und die behördliche Anzeigebestätigung an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

>>> Sie hatten eine Kollision mit einem Wild?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung gedeckt.

Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen (wichtig!)
  • Erstatten Sie bei der nächsten Polizeiinspektion bzw. vor Ort Anzeige.

Lassen Sie uns am nächsten Werktag die behördliche Anzeigebestätigung zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

 

 

 

>>> Sie hatten eine Kollision mit einem anderen Tier?

Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier, wie z.B. ein entlaufenes Pferd oder um Rinder, ist der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch das Haustier entstanden ist. (Außer er kann beweisen, dass das Haustier ordentlich „verwahrt“ gewesen ist, dann kommt Ihre Kaskoversicherung dafür auf!)

Was haben Sie zu tun?

  • Tauschen Sie Ihre Daten aus!
  • Wichtig: Name / Adresse / Unfallort- und Datum / Schadenhergang / Fotos

In diesem Fall hat der Halter des Tieres den Fall seiner Haftpflichtversicherung zu melden und Sie sind in der wartenden Position!
Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beschleunigung der Abwicklung. Lassen Sie uns hierzu die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Ihr KFZ wurde durch Hagel beschädigt?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das exakte Schadendatum inkl. Uhrzeit und Ort! 

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Sie haben einen Glasbruch an Ihrer Seiten- Heck- Windschutz- oder Fondscheibe erlitten?*

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!

Was haben Sie zu tun?

  • Fertigen Sie aussagekräftige Fotos an!
  • Notieren Sie das Schadendatum und den Schadenort, sowie den Schadenhergang!   

*Auch Blinkercelonen, Scheinwerfer, Panoramadächer und ähnliches sind im Rahmen Ihrer Kaskoversicherung mitversichert.

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!

Ihr KFZ wurde gestohlen?

Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden leider nicht ersetzt.  

Was haben Sie zu tun?

  • Erstatten Sie in der nächsten Polizeiinspektion Anzeige!

Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.

Wir setzen uns mit Ihnen umgehend in Verbindung!