Bei komplexen Schadensfall-Konstellationen, sowie bei nicht ganz klar definierten oder gar zu Unrecht ausgesprochenen Schadensablehnungen, wird auf unsere Kosten ein Gutachten unseres Konsulenten, Herrn Gerhard Kofler, gerichtlich beeideter Sachverständige für die Personen- und Sachversicherung, in Auftrag gegeben.
In weiterer Folge werden diese Fälle neu aufbereitet, gegebenenfalls mit OGH Urteilen versehen und zur erneuten Prüfung dem Versicherer vorgelegt. Unsere Erfahrung zeigt, dass es hierdurch nicht selten zu einem Einlenken des Versicherers kommt, was für unsere Kunden oftmals (doch) eine Entschädigung von mehreren 1.000,- Euro bedeutet.
Schadenskonsulent: Gerhard Kofler
Das Versicherungsbüro Klinser
ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich,
Fachverband Versicherungsmakler
Quellenangabe: AssCompact Akademie
Quellennachweis für Bilder: AssCompact Akademie
Haftpflichtschaden
Sie haben einer fremden Person einen Personenschaden (z.B.: Fahrradunfall) zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
Kontaktieren Sie uns am nächsten Werktag. Wir leiten alle relevanten Schritte in die Wege.
Sie haben einer fremden Person einen Sachschaden zugefügt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung, welche in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert ist gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.atzukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Personenschaden
Sie haben einen Freizeit- oder einen Arbeitsunfall erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Sie mussten unerwartet stationär ins Krankenhaus? Der Aufenthalt in der Privatklasse ist im Rahmen Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung (bei richtigem Tarif) gedeckt! Was haben Sie zu tun?
Vorsicht: Bei Tarifen wie „Sonderklasse nach Unfall“ „Premiere-Tarif“ „Options-Tarif“ oder ähnliches, besteht nur eingeschränkte Deckung. Bitte warten Sie unbedingt die Deckungszusage ab um erhebliche Kosten bei Nicht-Übernahme zu vermeiden! Ein Hinweis hierfür ist eine monatliche Versicherungsprämie unter 50,- Euro (außer bei Kindern!) Die Notruf-Hotline Ihres Versicherers gibt Ihnen Auskunft!
Allianz | 05 9009-9009 |
Generali | 0316 8056 0 |
Merkur | 0316 8034 |
Muki | 01 364 4 364 |
Uniqa | 050 677 670 |
Wr. Städtische | 050 350 355 |
Für die Geltendmachung von mitversicherten Taggeld oder Ersatztaggeld (für den Fall, dass kein Privatzimmer frei ist) lassen Sie uns die Aufenthaltsbestätigung am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Eigentum
(Haushalt / Eigenheim)
Sie haben einen Brand in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung gedeckt!
Was haben Sie UMGEHEND zu tun?
Was haben Sie weiters zu tun?
Kontaktieren Sie für die Sanierung unsere Kooperationsfirma ProfiMax unter 0720 – 700 828
Jetzt 24/7 Notruf-Hotline wählen: 0720 – 700 828
Bei Ihnen wurde ein Elektrogerät aufgrund indirekten Blitzschlag im Zuge eines Unwetters beschädigt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.atzukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Sie haben einen Rohrbruch / eine Verstopfung in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar in Keller etc.) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung gedeckt!
Was haben Sie UMGEHEND zu tun?
Bei gemieteten Liegenschaften kontaktieren Sie die die Hausverwaltung / den Eigentümer, damit diese/r den Gebäudeversicherer informieren kann!
Bei Eigentumswohnungen (WEG’s) kontaktieren Sie – wenn vorhanden – auch die Hausverwaltung oder informieren selbst den Gebäudeversicherer bzw. teilen dies uns mit, damit wir alle Schritte einleiten können!
Was haben Sie weiters zu tun?
Sie haben einen Sturmschaden erlitten? Dies ist im Rahmen Ihrer Haushalts- (Inventar) bzw. Ihrer Gebäudeversicherung (Boden / Trocknung) gedeckt!
Was haben Sie UMGEHEND zu tun?
Weiters:
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Sie haben einen Einbruch in Ihren Räumlichkeiten erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer Eigenheim/Haushaltsversicherung gedeckt!
Was haben Sie UMGEHEND zu tun?
Was haben Sie weiters zu tun?
Sie haben einen Glasbruchschaden in Ihrer Wohnung / in Ihrem Haus erlitten?
Dies ist im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Allianz | 05 9009 9009 Ersatz bis EUR 300,- |
Donau | 050 330 330 Ersatz bis EUR 110,- |
Ergo | 0800 21 60 06 |
Generali | 0800 20 444 0 Ersatz bis EUR 250,- |
GraWe | 01 525 032 60 Ersatz bis EUR 200,- |
HDI | 05 09 050 |
Helvetia | 0800 20 23 38 – Gänzliche Übernahme |
Merkur | Keine Organisation über den Versicherer notwendig. Beauftragen Sie direkt einen Schlüsseldienst und lassen uns die Rechnung zukommen! Ersatz bis € 750,- |
Muki | 01 364 4 364 Ersatz bis EUR 200,- |
Oberösterreichische | 05 7891-0 |
Uniqa | 0800 204 2222 Ersatz bis EUR 200,- |
Wr. Städtische | 050 350 355 Ersatz bis EUR 110,- |
Wüstenrot | 0810 810 68 60 |
Zürich | 01 504 56 69 Ersatz bis EUR 110,- |
Informieren Sie uns am nächsten Werktag über das Ereignis. Wir prüfen die ordnungsgemäße Zahlung an den Dienstleister.
Sie haben ein Elektrogerät aufgrund Ungeschicklichkeit oder durch einen Bedienungsfehler etc. beschädigt?
Dies ist im Rahmen des Zusatzbausteines „E-Geräte-Versicherung“ in Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Informationen / Unterlagen am nächsten Werktag an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
KFZ Schaden
Sie hatten einen KFZ-Unfall mit einem anderen PKW und tragen die Schuld?
Der Schaden an Ihrem KFZ ist im Rahmen Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Der Schaden des Unfallgegners ist im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.
Sie haben Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer zur Gänze erledigt und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Sie waren in einem KFZ-Unfall mit einem anderen PKW verwickelt welcher die Schuld trägt?
Was haben Sie zu tun?
In diesem Fall (z.B. Auffahrunfall) hat der Unfallgegner als Schadenverursacher den Fall seiner Versicherung zu melden und Sie sind in der wartenden Position!
Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beschleunigung der Abwicklung. Lassen Sie uns hierzu die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Sie haben Ihr KFZ beschädigt vorgefunden?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung inkl. Park- und Vandalismusschäden und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns am nächsten Werktag ein bis zwei aussagekräftige Fotos und die behördliche Anzeigebestätigung an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
>>> Sie hatten eine Kollision mit einem Wild?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung gedeckt.
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns am nächsten Werktag die behördliche Anzeigebestätigung zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
>>> Sie hatten eine Kollision mit einem anderen Tier?
Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier, wie z.B. ein entlaufenes Pferd oder um Rinder, ist der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch das Haustier entstanden ist. (Außer er kann beweisen, dass das Haustier ordentlich „verwahrt“ gewesen ist, dann kommt Ihre Kaskoversicherung dafür auf!)
Was haben Sie zu tun?
In diesem Fall hat der Halter des Tieres den Fall seiner Haftpflichtversicherung zu melden und Sie sind in der wartenden Position!
Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Beschleunigung der Abwicklung. Lassen Sie uns hierzu die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Ihr KFZ wurde durch Hagel beschädigt?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Sie haben einen Glasbruch an Ihrer Seiten- Heck- Windschutz- oder Fondscheibe erlitten?*
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung bzw. Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden an Ihrem Fahrzeug leider nicht ersetzt!
Was haben Sie zu tun?
*Auch Blinkercelonen, Scheinwerfer, Panoramadächer und ähnliches sind im Rahmen Ihrer Kaskoversicherung mitversichert.
Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.
wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Ihr KFZ wurde gestohlen?
Dies ist im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung und Ihrer Vollkaskoversicherung gedeckt!
Bei reiner Haftpflichtversicherung wird Ihnen der Schaden leider nicht ersetzt.
Was haben Sie zu tun?
Lassen Sie uns die oben angeführten Unterlagen an team@vb-klinser.at zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen umgehend in Verbindung!